Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fitness Nation I GmbH – B2B SaaS-/Softwareverträge (online abschließbar)

Stand: 01.01.2025

Mit der fitness nation I Software bietet die Fitness Nation I GmbH (nachfolgend „Anbieter") Unternehmen insbesondere aus den Bereichen Fitness, Wellness, Health, Sport, Freizeit- und Freizeitanlagen sowie angrenzenden Branchen ein webbasiertes, modulares Software-System zur Digitalisierung und Optimierung von Geschäftsprozessen sowie zur Mitglieder-/Kundenbindung, Neugewinnung, Content-, Marketing-, Kommunikations- und Commerce-Funktionen.

Die fitness nation I Software besteht aus Basis-Modulen, Add-Ons, Spezials sowie ggf. Produkt-Bundles. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach den vom Kunden gebuchten Modulen, Bundles sowie der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der fitness nation I Software („Softwarevertrag") sowie etwaige Zusatzleistungen (z. B. Schulungen, Individualanpassungen, Integrationen, Fulfillment-Leistungen, Support- oder Beratungsleistungen).

1.2 Der Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart.

1.3 Angebote der Fitness Nation I GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.

1.4 Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Begriffsbestimmungen

2.1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die entgeltliche, zeitlich befristete Bereitstellung der fitness nation I Software zur bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Kunden über eine Internetverbindung mittels Browser und/oder App („Software as a Service"). Die Software kann – abhängig von den gebuchten Modulen/Bundles – auch Plattform- und Community-Funktionen umfassen, insbesondere standortübergreifende Community-Angebote sowie standortbezogene Community-Bereiche.

2.2 Leistungsbeschreibung / Module / Bundles
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung: [LINK Leistungsbeschreibung einfügen]. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Leistungsbeschreibung und diesen AGB gilt die Leistungsbeschreibung vorrangig.

2.3 Modulstruktur
Die Software-Module sind einzeln oder zusammen buchbar. Sie gliedern sich wie folgt:

Basis-Module (Grundlage):

  • fitness nation I location
  • fitness nation I management
  • fitness nation I membership

Add-Ons:

  • fitness nation I App
  • fitness nation I Shop
  • fitness nation I Marketing
  • fitness nation I TV
  • fitness nation I Training

Spezials:

  • fitness nation I Music
  • fitness nation I Smart Coach
  • fitness nation I Counter
  • fitness nation I united (SSO-Verbundlogin für Fitness/Health/Freizeit)

2.4 Buchungsabhängigkeiten
Add-Ons können nur gebucht und genutzt werden, wenn mindestens eines der folgenden Basis-Module gebucht ist:

  • fitness nation I management oder
  • fitness nation I membership

Weitere Voraussetzungen können sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.

2.4A Produkt-Bundles (NEU)

2.4A.1 Definition Produkt-Bundle
Der Anbieter kann neben einzelnen Modulen auch Produkt-Bundles anbieten. Ein Produkt-Bundle ist ein vom Anbieter vordefiniertes Gesamtpaket, das sich aus mehreren Basis-Modulen, Add-Ons, Spezials sowie ggf. zusätzlichen Leistungen (z. B. Templates, Branding- und Marketingstrukturen, Schulungs-/Dokumentationspakete) zusammensetzt.

2.4A.2 Beispiel: fitness nation I smart Gym
Ein solches Produkt-Bundle kann insbesondere fitness nation I smart Gym sein, welches sich aus mehreren Basis-Modulen, Add-Ons und Spezials zusammensetzt und zusätzlich folgende Leistungen enthalten kann (nicht abschließend):

  • Designvorlagen für Außen- und Innen-Studio-Gestaltung,
  • Social-Media-Designs,
  • Marketing-Strukturen,
  • Vorlagen/Guidelines, die auf die Positionierung und das Konzept „fitness nation I smart Gym" angepasst sind.

Der konkrete Inhalt des Bundles richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung.

2.4A.3 Applikation Fee und Nutzungsrecht „fitness nation I smart Gym"
Sofern für ein Produkt-Bundle (z. B. fitness nation I smart Gym) eine Applikation Fee bzw. laufende Applikationsgebühr vereinbart ist, beinhaltet diese während der Laufzeit des Applikationsvertrages das Recht des Kunden, sein Studio als „fitness nation I smart Gym" zu betreiben und entsprechend zu positionieren, soweit dies im Angebot/Bundle ausdrücklich vorgesehen ist.

Dieses Recht ist zeitlich auf die Laufzeit des Applikationsvertrages beschränkt und endet automatisch mit dessen Beendigung, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Bezeichnung „fitness nation I smart Gym" sowie sämtlicher zugehöriger Marken-/Branding-Elemente und Kennzeichen einzustellen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

2.4A.4 Voraussetzungen / Pflicht-Erwerb von Informationspaketen
Voraussetzung für die Nutzung des Produkt-Bundles „fitness nation I smart Gym" (insbesondere für die Nutzung der Bezeichnung und der dazugehörigen Branding-/Betriebsrechte gemäß Ziffer 2.4A.3) ist der Erwerb der folgenden Informationspakete:

  • fitness nation I Book of smart Gym Part 1 (Opening) und
  • fitness nation I Book of smart Gym Part 2 (Operate).

Sofern diese Informationspakete nicht erworben wurden, ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung des Bundles bzw. des Branding-/Betreiberrechts bis zur vollständigen Erfüllung dieser Voraussetzung zu verweigern oder zu sperren, ohne dass dies eine Pflichtverletzung des Anbieters darstellt.

2.4A.5 Zusätzliche Bundle-Leistungen / Keine Erfolgsgarantie
Soweit Produkt-Bundles zusätzliche Leistungen wie Designvorlagen, Marketingstrukturen oder Guidelines enthalten, handelt es sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – um Unterstützungsleistungen zur Implementierung und Positionierung. Eine Garantie für wirtschaftliche oder marketingbezogene Erfolge wird nicht übernommen.

2.5 Integrationen / Drittanbieter-Zusatzleistungen
Optional können in Abstimmung mit dem Anbieter Zusatzleistungen Dritter als Integrationen eingebunden werden. Für Drittanbieterleistungen (einschließlich deren Verfügbarkeit, Funktion, Updates, Preise und Nutzungsbedingungen) ist ausschließlich der jeweilige Drittanbieter verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Anbieter schuldet insoweit nur die in der Leistungsbeschreibung/vereinbarten Spezifikation definierte Schnittstellenleistung.

2.6 Begriffsbestimmungen (Kurzdefinitionen)

  1. „Software" bezeichnet die fitness nation I Software einschließlich der vom Kunden gebuchten Module und Bundles.
  2. „Produkt-Bundle" ist ein vordefiniertes Gesamtpaket, bestehend aus Modulen und ggf. Zusatzleistungen (vgl. Ziffer 2.4A).
  3. „Störung" ist eine erhebliche Abweichung der Software von der Leistungsbeschreibung, die zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Nutzung führt.
  4. „Wartung" bezeichnet geplante oder ungeplante Maßnahmen zur Sicherung, Aktualisierung oder Stabilisierung der Software (z. B. Sicherheitsupdates).
  5. „Verfügbarkeit" ist die technische Erreichbarkeit der Software am Übergabepunkt (Server/Hosting) durch den Kunden über das Internet, gemessen pro Kalendermonat.
  6. „Ticket" ist eine Supportanfrage über das Ticketsystem.
  7. „Textform" bedeutet Textform im Sinne von § 126b BGB, insbesondere E-Mail, Ticket, PDF.
  8. „Community" bezeichnet digitale Plattformfunktionen innerhalb der Software, die Interaktion zwischen Nutzern ermöglichen (z. B. Profile, Feeds, Beiträge, Kommentare, Reaktionen, Gruppen, Chats, Ranglisten, Challenges, standortbezogene oder standortübergreifende Bereiche).
  9. „Standort-Community" bezeichnet einen Community-Bereich, der einem konkreten Standort/Studio des Kunden zugeordnet ist und von diesem im Rahmen der Software betrieben und administriert werden kann.

2.7 Besondere Bestimmungen für „fitness nation I united" (SSO-Verbundlogin)

2.7.1 Gegenstand und Funktion
fitness nation I united ist ein zentraler Authentifizierungs- und Single-Sign-On-Dienst („SSO-Dienst") der Fitness Nation GmbH. Der SSO-Dienst ermöglicht registrierten Nutzern nach einmaliger Registrierung und Authentifizierung die Anmeldung mit denselben Zugangsdaten (FN-Konto) (i) in der Fitness Nation App sowie in weiteren Angeboten der Fitness Nation Plattform und (ii) bei angeschlossenen Standorten/Anbietern einschließlich deren jeweiligen Studio- bzw. Standort-Systemen, soweit diese die Anmeldung über fitness nation I united technisch unterstützen.

2.7.2 Abgrenzung zu Leistungen angeschlossener Standorte/Anbieter
Soweit Nutzer Leistungen angeschlossener Standorte/Anbieter in Anspruch nehmen (z. B. Studio-Mitgliedschaften, Zutritt, Kursbuchungen, Tagespässe, sonstige standortbezogene Leistungen), gelten hierfür die jeweiligen Vertrags- und Nutzungsbedingungen des betreffenden Standorts/Anbieters. fitness nation I united stellt die zentrale Anmeldung sowie damit verbundene technische Funktionen bereit und ersetzt keine standortbezogenen vertraglichen Erklärungen oder Registrierungen, soweit diese im Einzelfall erforderlich sind.

2.7.3 „Angemeldet bleiben" / Session-Nutzung (nur für direkte Fitness Nation Plattformangebote)
Das nachfolgende gilt ausschließlich für die Nutzung von Angeboten, die der Nutzer unmittelbar auf der Fitness Nation Plattform (einschließlich der Fitness Nation App) in Anspruch nimmt: Der SSO-Dienst kann es dem Nutzer ermöglichen, nach erfolgreichem Log-in innerhalb einer Sitzung („Session") angemeldet zu bleiben und diese Plattformangebote ohne erneute Anmeldung zu nutzen. Für die Nutzung von Angeboten angeschlossener Standorte/Anbieter kann es – je nach Standort/System – erforderlich sein, dass zusätzliche Erklärungen oder Schritte vorgenommen werden (z. B. Zustimmung zu Standortbedingungen, Buchungsbestätigungen oder Identitäts-/Mitgliedschaftsnachweise); in diesen Fällen kann eine erneute Anmeldung oder Bestätigung erforderlich sein.

2.7.4 Zentrale Berechtigungsprüfung (Autorisierung)
fitness nation I united kann als zentrale Verwaltung standortbezogener Zugangs- und Nutzungsberechtigungen fungieren. Angeschlossene Standorte/Anbieter können nach Anmeldung automatisiert abfragen, ob für den jeweiligen Nutzer eine für das konkrete Angebot relevante Berechtigung besteht (z. B. aktiver Zugang, gültiger Pass, freigeschaltete Funktion). Die Abfrage dient der unmittelbaren Freischaltung der Nutzung im jeweiligen Angebot.

2.7.5 Datenminimierung und keine automatische standortübergreifende Datenweitergabe
Bei der reinen Anmeldung über fitness nation I united erhalten angeschlossene Standorte/Anbieter grundsätzlich nur (i) die Information, dass der Nutzer erfolgreich authentifiziert wurde, sowie (ii) eine technische Kennung, die zur Zuordnung im jeweiligen System erforderlich ist. Eine weitergehende Übermittlung (insbesondere von Profil-, Trainings-, Gesundheits- oder Mitgliedschaftsdaten anderer Standorte/Angebote) erfolgt nicht allein aufgrund des SSO-Log-ins, sondern nur, soweit dies für die Nutzung eines konkreten Angebots erforderlich ist und der Nutzer eine entsprechende Verknüpfung herstellt bzw. eine erforderliche Einwilligung erteilt.

2.7.6 Registrierung und E-Mail-Bestätigung
Für die Nutzung von fitness nation I united ist eine Registrierung erforderlich. Die im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten müssen zutreffend sein; insbesondere dürfen keine Daten Dritter verwendet werden. Die Fitness Nation GmbH kann vorsehen, dass die Bestätigung der E-Mail-Adresse Voraussetzung für die zukünftige Anmeldung und Nutzung ist. Die Fitness Nation GmbH ist berechtigt, Registrierungen in begründeten Fällen, insbesondere bei Anhaltspunkten für Missbrauch oder Sicherheitsrisiken, abzulehnen.

2.7.7 Zugangsdaten, Geheimhaltung und Mitteilungspflichten
Die Zugangsdaten sind ausschließlich für die persönliche Nutzung durch den registrierten Nutzer bestimmt und geheim zu halten. Der Nutzer darf Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben oder offenlegen. Erlangt der Nutzer Kenntnis von einem Missbrauch oder hat er einen entsprechenden Verdacht, hat er die Fitness Nation GmbH unverzüglich zu informieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen (insbesondere Passwortänderung bzw. Nutzung bereitgestellter Sicherheitsfunktionen).

2.7.8 Sperrung, Entzug und Sicherheitsmaßnahmen
Die Fitness Nation GmbH ist berechtigt, den Zugang zu fitness nation I united bei Verstößen gegen diese Bestimmungen, bei falschen Angaben, bei unbefugter Weitergabe/Offenlegung von Zugangsdaten oder bei Sicherheitsvorfällen (z. B. Übernahme/Hacking) zeitweilig oder dauerhaft zu sperren, Zugangsdaten zurückzusetzen und/oder die Nutzung des SSO-Dienstes zu beenden, soweit dies zur Missbrauchsverhinderung, Gefahrenabwehr oder Sicherstellung der Systemintegrität erforderlich ist. Nach einer berechtigten Sperrung oder Beendigung kann eine erneute Registrierung im Einzelfall von einer vorherigen Zustimmung abhängig gemacht werden.

2.7.9 Beendigung und Auswirkungen auf angeschlossene Angebote
Der Nutzer kann die Nutzungsvereinbarung über fitness nation I united grundsätzlich jederzeit beenden. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Beendigung oder Löschung des FN-Kontos dazu führen kann, dass eine Anmeldung bei angeschlossenen Angeboten/Standorten, die eine Anmeldung über fitness nation I united voraussetzen, nicht mehr möglich ist. Eigenständige Vertragsverhältnisse des Nutzers mit angeschlossenen Standorten/Anbietern bleiben hiervon unberührt und sind gesondert zu beenden.

2.7.10 Datenschutzhinweis
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit fitness nation I united ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der Fitness Nation GmbH sowie – soweit einschlägig – aus den Datenschutzhinweisen der angeschlossenen Standorte/Anbieter für deren jeweilige Angebote.

2.8 Plattform- und Community-Funktionen / „fitness nation I united in sports community"

2.8.1 Gegenstand / Globale Community
Die Software kann eine standortübergreifende, globale Community („fitness nation I united in sports community") bereitstellen. Diese globale Community kann als zentraler Community-Bereich der Fitness Nation Plattform ausgestaltet sein und registrierten Nutzern die Interaktion mit anderen Nutzern unabhängig von einem einzelnen Standort ermöglichen (z. B. Austausch, Inhalte, Challenges, Ranglisten oder vergleichbare Community-Funktionen), soweit dies im gebuchten Leistungsumfang vorgesehen ist.

2.8.2 Standort-Communities des Kunden
Der Kunde kann – abhängig vom gebuchten Leistungsumfang – für einzelne oder mehrere Standorte zusätzlich jeweils eine eigene Standort-Community innerhalb der Software betreiben („Standort-Community"). Die Standort-Community ist dem jeweiligen Standort zugeordnet und kann standortspezifische Inhalte und Interaktionen ermöglichen (z. B. Informationen, Beiträge, Kurse/Challenges, Kommunikation zwischen Mitgliedern eines Standorts), soweit dies in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.

2.8.3 Verhältnis globale Community / Standort-Community
Globale Community und Standort-Communitys sind funktional voneinander abgrenzbare Bereiche. Es können unterschiedliche Sichtbarkeiten, Teilnahmevoraussetzungen und Administrationsrechte gelten. Soweit ein Nutzer sowohl die globale Community als auch eine oder mehrere Standort-Communitys nutzt, können Inhalte und Interaktionen – je nach Funktion – getrennt dargestellt werden; eine automatische Veröffentlichung von Inhalten aus einer Standort-Community in die globale Community (oder umgekehrt) erfolgt nicht, sofern dies nicht durch eine entsprechende Funktion ausdrücklich vorgesehen ist und/oder der Nutzer eine entsprechende Auswahl trifft.

2.8.4 Rollen und Verantwortlichkeiten (Plattform/Community)
Für Community-Funktionen gelten die Regelungen in Ziffer 8.2 (Plattformdaten / gemeinsame Verantwortlichkeiten) ergänzend. Insbesondere können Datenverarbeitungen je nach konkreter Community-Funktion in unterschiedlichen Rollen erfolgen. Soweit erforderlich, werden ergänzende Datenschutzinformationen oder Vereinbarungen (z. B. Vereinbarung gemeinsamer Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DS-GVO) bereitgestellt.

2.8.5 Administration / Moderation in Standort-Communitys
Soweit der Kunde Standort-Communitys betreibt, ist der Kunde für die Administration und – soweit technisch vorgesehen – Moderation der standortbezogenen Inhalte und Nutzerinteraktionen verantwortlich und stellt sicher, dass die Nutzung rechtmäßig erfolgt. Die Rechte des Anbieters zur Sperrung/Entfernung von Inhalten oder Zugängen gemäß Ziffer 8.7 bleiben unberührt.

3. Bereitstellung, Zugang, Nutzung

3.1 Zugang / Accounts
Der Kunde erhält Zugang zur Software über einen personalisierten, passwortgeschützten Account. Der Kunde verwaltet Nutzerrollen und Zugriffsrechte innerhalb des gebuchten Umfangs selbst, soweit die Software dies ermöglicht.

3.2 Programmstand / Updates
Der Kunde nutzt die Software im jeweils aktuellen Programmstand. Der Anbieter ist berechtigt, Updates, Weiterentwicklungen und technische Anpassungen vorzunehmen, soweit diese erforderlich sind (z. B. Sicherheitsupdates, Performance, neue gesetzliche Anforderungen) und für den Kunden zumutbar sind. Ein Anspruch auf bestimmte Weiterentwicklungen oder neue Funktionen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

3.3 Sprachen
Die Software steht je nach Modul in deutscher, englischer sowie ggf. weiteren angebotenen Sprachen zur Verfügung.

3.4 Vertragsübertragung / Change of Control
Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten hieraus auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, insbesondere im Rahmen einer Umstrukturierung, eines Unternehmenskaufs oder einer Ausgliederung. Der Anbieter wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem Rechtsnachfolger unzumutbar ist.

4. Setup / Onboarding

4.1 Automatisiertes Setup
Das Setup und Onboarding der Software erfolgt automatisiert. Der Kunde ist für die Durchführung des Setups und die Eingabe/Übernahme seiner Daten grundsätzlich selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich kostenpflichtige Setup- oder Beratungsleistungen vereinbart sind.

4.2 Prüfpflicht
Der Kunde hat nach Freischaltung unverzüglich zu prüfen, ob die Software funktionsfähig eingerichtet ist und die vereinbarten Funktionalitäten im gebuchten Umfang aufweist. Etwaige Mängel oder Störungen sind unverzüglich über das Ticketsystem zu melden (siehe Ziffer 10).

4.3 Abnahmefiktion / Go-Live
Sofern ein Go-Live, Setup oder eine Aktivierung erfolgt (auch automatisiert), gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen 14 Kalendertagen nach Freischaltung bzw. Go-Live wesentliche Mängel in Textform (Ticket) meldet. Die Rechte des Kunden bei berechtigt gerügten Mängeln bleiben unberührt.

5. Verfügbarkeit, Wartung, Leistungsänderungen (SaaS-Betrieb)

5.1 Verfügbarkeit (SLA)
Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Monatsmittel. Die Verfügbarkeit berechnet sich als Verhältnis der tatsächlich verfügbaren Zeit zur Gesamtzeit eines Kalendermonats.

5.2 Wartungen / Nebenzeiten
Wartungen erfolgen – soweit planbar – nachts oder in Nebenzeiten, ansonsten jederzeit, wenn dies zur Sicherheit, Stabilität, Fehlerbehebung oder zur Durchführung zwingender Updates erforderlich ist. Soweit möglich, kündigt der Anbieter geplante Wartungen vorab an.

5.3 Ausschlusszeiten / Nichtverfügbarkeit, die nicht zu berücksichtigen ist
Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere:

  • Ausfälle aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Internet-/Netzprobleme, Stromausfall beim Kunden, AppStore-/PlayStore-Störungen, DNS-/Providerprobleme),
  • Ausfälle oder Einschränkungen durch Drittanbieter-Integrationen, Schnittstellen, Systeme oder Services,
  • Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen),
  • Ausfälle, die auf Fehlbedienung, unsachgemäße Nutzung oder fehlende Systemvoraussetzungen beim Kunden zurückzuführen sind,
  • Ausfälle aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abwehr von Angriffen, Notfallmaßnahmen).

5.4 Leistungsänderungen / Releases
Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen, Oberflächen, Workflows oder technische Komponenten zu ändern, soweit dies (i) aus technischen, sicherheitsrelevanten, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist oder (ii) zur Verbesserung der Software dient, und (iii) die Hauptfunktionalität der gebuchten Module im Wesentlichen erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

5.5 Release-Kommunikation
Änderungen und Releases werden über die Release-Seite angekündigt:
https://release.fitness-nation-business.com
Der Kunde hat die Release-Seite regelmäßig zu beachten; darüber hinaus kann eine Information per E-Mail oder In-App erfolgen.

5.6 Beta-/Preview-Funktionen
Der Anbieter kann einzelne Funktionen oder Module als Beta-, Test- oder Preview-Version bereitstellen („Beta-Funktionen"). Beta-Funktionen dienen der Erprobung und können Fehler enthalten, eingeschränkt verfügbar sein oder sich kurzfristig ändern. Für Beta-Funktionen gelten keine Verfügbarkeitszusagen gemäß Ziffer 5.1. Der Anbieter ist berechtigt, Beta-Funktionen jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche für Beta-Funktionen sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

6. Datenspeicherung, Speicherlimit, Nutzungsgrenzen (Fair Use)

6.1 Speicherplatz
Der Anbieter stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem virtuellen Server zur Speicherung von Daten und Inhalten im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung zur Verfügung.

6.2 Speicherlimit (Standard)
Soweit nicht anders im Angebot/Leistungsbeschreibung vereinbart, gilt für den Kunden ein Speicherlimit von 100 GB pro Kundenaccount für Dateien/Uploads und Inhalte. Erweiterungen können kostenpflichtig hinzugebucht werden.

6.3 Fair Use / Nutzungsgrenzen
Der Kunde darf die Software nur im vertraglich vorgesehenen Umfang nutzen. Der Anbieter ist berechtigt, bei außergewöhnlicher oder missbräuchlicher Nutzung (z. B. überdurchschnittlich hohe API-Calls, Datenvolumen, gleichzeitige Sessions, automatisierte Massenzugriffe) Maßnahmen zur Stabilisierung und Sicherung des Systems zu ergreifen.

6.4 Übernutzung / Maßnahmen
Bei dauerhafter Übernutzung ist der Anbieter berechtigt,

  1. die Nutzung auf ein übliches Maß zu begrenzen,
  2. ein Upgrade / Zusatzpaket anzubieten, oder
  3. die Mehrkosten nach vorheriger Ankündigung nach Aufwand bzw. gemäß Preisliste zu berechnen.

6.5 Verbotene Handlungen / Missbrauch
Untersagt sind insbesondere:

  • Reverse Engineering, Dekompilierung, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
  • automatisiertes Scraping oder systematische Datenabgriffe ohne Zustimmung,
  • Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Produkte,
  • Überlastung, Stresstests oder Sicherheitsangriffe,
  • Nutzung rechtswidriger Inhalte oder Zwecke.

6.6 Datensicherung / Backup / Restore
Der Anbieter führt regelmäßige Datensicherungen (Backups) nach dem Stand der Technik durch. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe bestimmter Backup-Stände besteht nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Auf Anfrage kann der Anbieter eine Wiederherstellung von Daten aus dem zuletzt verfügbaren Backup durchführen. Sofern der Anbieter die Notwendigkeit der Wiederherstellung nicht zu vertreten hat (z. B. Fehlbedienung, Löschung durch den Kunden), ist der Anbieter berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand nach Preisliste zu berechnen. Der Kunde bleibt verpflichtet, seine geschäftskritischen Daten zusätzlich eigenverantwortlich zu sichern.

7. Vergütung; Zahlungsmodalitäten (inkl. Preisanpassung)

7.1 Laufende Vergütung
Die monatliche Vergütung ist, sofern nicht abweichend vereinbart, beginnend mit dem Tag des vereinbarten Laufzeitbeginns zu zahlen. Danach ist die monatliche Vergütung jeweils kalendermonatlich im Voraus fällig. Teilmonate werden taggenau mit 1/30 pro Tag abgerechnet.

7.2 Einmalzahlungen
Einmalzahlungen (z. B. Schulungen, Individualleistungen, Integrationssetup) sind bei Vertragsschluss fällig und innerhalb von 10 Tagen zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.

7.3 Preise / Steuern
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.4 Zusatzleistungen nach Aufwand
Zusatzleistungen werden nach Aufwand gemäß vereinbartem Stunden- oder Tagessatz abgerechnet, sofern kein Festpreis vereinbart ist.

7.5 Zahlungsarten / Verzug
Rechnungen sind ab Zugang sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht abweichend angegeben. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

7.6 Sperrung bei Zahlungsverzug
Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Software ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug ist. Eine Sperrung erfolgt frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Mahnung. Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen wird der Zugang in der Regel innerhalb eines angemessenen Zeitraums reaktiviert.

7.7 Preisanpassung für laufende Vergütung
Der Anbieter ist berechtigt, die laufende Vergütung mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit/Verlängerungsperiode anzupassen, wenn sich Kostenfaktoren wesentlich verändern (z. B. Hosting-/Cloudkosten, Lizenzkosten Dritter, Lohnkosten, Inflationsentwicklung, Sicherheits-/Compliance-Anforderungen).

Der Anbieter wird die Anpassung mindestens 8 Wochen vor Wirksamwerden in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Anpassung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode zu kündigen. Ohne Widerspruch gilt die Anpassung als angenommen.

7.8 Aufrechnung
Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7A. Werbung / Vermarktung innerhalb der Software (Modul „fitness nation I TV")

7A.1 Werbeausspielung
Der Anbieter ist berechtigt, innerhalb des Moduls fitness nation I TV Werbeeinblendungen auszustrahlen und integrierte Werbeplätze zu vermarkten.

7A.2 Werbezeitbegrenzung
Die Werbeeinblendung durch den Anbieter ist auf maximal 20 Minuten pro Stunde begrenzt.

7A.3 Erlösbeteiligung
Der Kunde erhält – sofern vereinbart – einen prozentualen Anteil am Netto-Werbeerlös in Höhe von 25 % bis 50 %. Die konkrete Beteiligung richtet sich nach dem Angebot bzw. der Vereinbarung.

7A.4 Anpassungen
Der Anbieter ist berechtigt, Werbeplätze, Werbeformate, Vergütungsmodelle und Vermarktungsstrukturen anzupassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

8. Datenrechte, Inhalte, Plattformlogik

8.1 Kundendaten (unternehmensbezogene Daten)
Der Kunde bleibt Inhaber der Rechte an den von ihm in die Software eingebrachten unternehmensbezogenen Daten und Inhalten.

8.2 Plattformdaten / gemeinsame Verantwortlichkeiten
Bei Plattform-/Community-Funktionen erkennen die Parteien an, dass Datenverarbeitungen je nach Funktion und Nutzung (z. B. Netzwerk-/Community-Funktionen, standortübergreifende Nutzerinteraktionen) durch den Anbieter und den Kunden in unterschiedlichen Rollen erfolgen können (Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter oder gemeinsame Verantwortliche). Die jeweilige rechtliche Verantwortlichkeit richtet sich nach der konkreten Verarbeitung. Soweit erforderlich, werden ergänzende Datenschutzinformationen oder Vereinbarungen (z. B. Vereinbarung gemeinsamer Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DS-GVO) bereitgestellt.

8.3 Endkunden-Eingaben in die Plattform
Daten, die Endkunden oder Plattformnutzer direkt in die Plattform eingeben, bleiben datenschutzrechtlich personenbezogene Daten der betroffenen Personen. Der Anbieter erhält an diesen Daten die zur Plattformbereitstellung, Sicherheit, Missbrauchsprävention, technischen Wartung und Weiterentwicklung erforderlichen Nutzungsrechte. Rechte Dritter bleiben unberührt.

8.4 Nutzungsrechte zur Vertragserfüllung
Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die eingebrachten Daten zur Vertragserfüllung, Bereitstellung, Sicherung, Weiterentwicklung und Fehlerbehebung zu nutzen.

8.5 Anonymisierte und aggregierte Daten / Verbesserungen / Vermarktung
Der Anbieter ist berechtigt, Daten anonymisiert und/oder aggregiert auszuwerten und zu verwenden, insbesondere zur Verbesserung, Benchmarking, Statistik und Vermarktung, sofern dabei kein Personenbezug hergestellt werden kann und keine Rückschlüsse auf einzelne Kunden möglich sind.

8.6 Verantwortung für Inhalte
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, sofern der Anbieter die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

8.7 Sperrung bei Missbrauch / Rechtsverstößen
Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte oder Zugänge vorübergehend zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß, einen Verstoß gegen diese AGB oder eine Gefährdung der Sicherheit/Integrität der Software bestehen. Der Anbieter wird den Kunden – soweit zumutbar – vorab informieren und dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme geben. In dringenden Fällen (insbesondere Sicherheitsvorfälle, Datenabgriff, Missbrauch, rechtswidrige Inhalte) darf die Sperrung ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

9. Schutzrechte / IP / Marken

9.1 Rechte an der Software
Alle Rechte, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte an der Software, an Modulen, Datenbanken, Designs, Marken, Domains, Texten und Codebestandteilen liegen – soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet – ausschließlich beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.

9.2 Keine Rechteübertragung
Mit Ausnahme des ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechts erhält der Kunde keine weitergehenden Rechte an der Software.

9.3 Nutzung von Marken/Logos des Anbieters
Die Nutzung von Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen des Anbieters durch den Kunden (z. B. für Werbung, Landingpages, App-Badges) bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform, sofern nicht ausdrücklich ein Branding-/Partnerprogramm vereinbart ist.

9.4 Kundenreferenz
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz (Name/Logo) zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

10. Support / Ticketsystem

10.1 Supportkanal
Supportanfragen und Störungsmeldungen sind über das Ticketsystem einzureichen: [LINK Ticketsystem einfügen].

10.2 Reaktionszeit
Der Anbieter reagiert auf Tickets grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen). Dies umfasst mindestens Eingangsbestätigung, Priorisierung oder Rückfrage.

10.3 Priorisierung / Bearbeitung
Der Anbieter bearbeitet Störungen nach Priorität und Schweregrad. Eine sofortige Lösung oder bestimmte Behebungszeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ein gesondertes SLA vertraglich vereinbart ist. Der Anbieter ist berechtigt, zunächst Workarounds bereitzustellen, um die Nutzung kurzfristig wieder zu ermöglichen.

10.4 Abgrenzung Support / Schulung / Beratung
Support umfasst die Bearbeitung von Störungen sowie Anwenderfragen im üblichen Umfang. Schulungen, individuelle Konfigurationen, Datenmigrationen, Customizing oder Beratung sind – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – gesondert zu vergüten.

10.5 Mitwirkung
Der Kunde stellt alle zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen bereit und nimmt zumutbare Mitwirkungshandlungen vor.

11. Mitwirkungspflichten und Pflichten des Kunden

11.1 Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen vorliegen und eine sichere Nutzung möglich ist.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten sicher zu verwahren, Rechte Dritter zu beachten, keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern, Virenschutzmaßnahmen einzusetzen und den Anbieter bei rechtswidriger Nutzung freizustellen, sofern der Kunde dies zu vertreten hat.

11.3 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen zur Schadensminderung.

12. Nutzungsrechte / Nutzungsbeschränkungen

12.1 Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, auf die Software zuzugreifen und diese im gebuchten Umfang zu nutzen.

12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen oder zugänglich zu machen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

12.3 Quell-/Objektcode wird nicht überlassen.

13. Subunternehmer / Hosting / Unterauftragsverarbeiter

13.1 Subunternehmer / Hosting
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Subunternehmer, Hosting-Provider, Rechenzentren und sonstige Dienstleister einzusetzen.

13.2 Datenschutz / Unterauftragsverarbeiter
Soweit diese Dienstleister Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der jeweils gültigen AVV nach Art. 28 DS-GVO und unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Eine Liste der Unterauftragsverarbeiter kann in der AVV oder in einem separaten Dokument geführt und aktualisiert werden.

13A Informationssicherheit / Schutzmaßnahmen (NEU)
Der Anbieter setzt technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik ein, um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Software zu gewährleisten. Hierzu zählen insbesondere Zugriffskontrollen, Berechtigungskonzepte, Protokollierung, regelmäßige Updates sowie Schutzmechanismen gegen unbefugte Zugriffe. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, geeignete Sicherheitsmaßnahmen in seinem Verantwortungsbereich zu treffen und Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden.

14. Drittanbieter-Integrationen

14.1 Der Anbieter haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder rechtliche Konformität von Drittanbieterleistungen, sofern der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.

14.2 Änderungen, Preisanpassungen oder Einstellung von Drittanbieter-APIs können zu Einschränkungen führen. Der Anbieter ist berechtigt, Integrationen anzupassen oder abzuschalten, sofern erforderlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Integration besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart.

15. Gewährleistung

15.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen entsprechend Leistungsbeschreibung funktioniert.

15.2 Im Falle von Mängeln oder Störungen, die vom Anbieter zu vertreten sind, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Anbieters.

15.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder bei nicht nur unerheblicher Beeinträchtigung aus wichtigem Grund kündigen.

15.4 Keine Gewähr besteht, wenn Störungen durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Systemvoraussetzungen, kundenseitige Konfigurationen oder Drittanbieterintegrationen verursacht werden.

16. Haftung (inkl. Haftungsdeckel / Cap)

Der Anbieter haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

16.1 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

16.2 Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

16.3 Soweit nicht gemäß Ziffer 16.1 unbeschränkt gehaftet wird, ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – insgesamt beschränkt auf den Betrag der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses tatsächlich gezahlten Vergütung, maximal jedoch auf EUR 50.000. Diese Begrenzung gilt auch für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare Schäden, soweit rechtlich zulässig.

16.4 Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

16.5 Außer in den Fällen der Ziffer 16.1 beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche ein Jahr ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände.

17. Vertragslaufzeit und Beendigung

17.1 Laufzeit / Verlängerung
Der Vertrag tritt mit Vertragsschluss in Kraft und hat die im Bestellformular/Angebot bestimmte Laufzeit ab dem vereinbarten Laufzeitbeginn. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird.

17.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.3 Kündigung in Textform
Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail, Ticket oder PDF ausreichend).

17.4 Datenexport / Löschung
Mit Vertragsbeendigung wird der Zugriff gesperrt. Kundendaten werden spätestens vier Wochen nach Vertragsende gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende die Herausgabe seiner Daten verlangen. Die Herausgabe erfolgt in einem gängigen maschinenlesbaren Format, insbesondere CSV oder JSON, soweit technisch möglich. Der Anbieter kann hierfür Aufwand gemäß Preisliste berechnen und Vorkasse verlangen.

17.5 Aufbewahrung / Löschung in Backups
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Soweit Daten in Sicherungssystemen (Backups) gespeichert sind, erfolgt eine endgültige Löschung technisch bedingt zeitverzögert im Rahmen der regulären Überschreibung der Backups.

18. Geheimhaltung

18.1 Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu nutzen.

18.2 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

19. Datenschutz / Auftragsverarbeitung

19.1 Für Zwecke dieser AGB gelten die Begriffe der DS-GVO.

19.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einer AVV nach Art. 28 DS-GVO, abrufbar unter: [LINK AVV einfügen].

20. Rangfolge der Dokumente

Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. Angebot / Bestellformular / individuelle Vereinbarung,
  2. Leistungsbeschreibung,
  3. diese AGB.

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

22. Schlussbestimmungen (inkl. AGB-Änderungen mit Sonderkündigungsrecht)

22.1 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

22.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

22.3 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.

22.4 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Der Anbieter wird Änderungen mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitteilen.

Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter weist in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf Frist und Folgen hin.

Bei wesentlichen Änderungen (insbesondere Änderungen von Hauptleistungspflichten, Vergütung, Haftung oder Kündigungsrechten) steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

22.5 Höhere Gewalt (Force Majeure)
Kann der Anbieter aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, nicht vom Anbieter zu vertretender Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, Streik, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Cloud-/Infrastruktur-Diensten) seine Leistungen nicht oder nicht fristgerecht erbringen, ist der Anbieter für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Leistungspflicht befreit. Verzögerungen stellen in diesem Fall keine Pflichtverletzung dar. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Kalendertage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Ende der AGB – Stand: 01.10.2025

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